BRANDSCHUTZORDNUNG
Eine Brandschutzordnung regelt allgemeine und speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Verfahrensanweisungen. Sie sieht 3 Teile vor:
• Teil A: Menschen, die sich in dem Betrieb aufhalten
• Teil B: Mitarbeiter des Betriebs
• Teil C: Mitarbeiter, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind
Wir erstellen die Brandschutzordnung nach der DIN 14096 für Sie.